Oberösterreichischer Tennisverband
Oberösterreich

OÖMM 2021 - Update April

Es muss wieder losgehen - so soll es gelingen
Verfasst von: Joachim Unterscheider, 20.04.2021

OÖ. Mannschaftsmeisterschaft 2021

Information an die OÖTV Mitgliedsvereine, Mannschaftsführer und Lizenzspieler

Liebe Vereinsfunktionäre, Mannschaftsführer und Lizenzspieler!

wie in unserer letzten Information vom 23. März angekündigt, dürfen wir euch nach der heutigen Sitzung des Wettspielreferates die weiteren Schritte bezüglich Meisterschaftsbetrieb zum 20. April mitteilen.

Die Pressekonferenz unserer Bundesregierung am vergangenen Freitag hat nicht die erhoffte schnelle Erleichterung gebracht. Die für Mai in Aussicht gestellten allgemeinen gleichzeitigen Öffnungsschritte in allen Lebensbereichen (Sport, Kultur, Gastronomie, …) sollten jedoch den Weg zur Durchführung der OÖMM 2021 endgültig ebnen.

Wie bereits im Vorjahr kommuniziert, gibt es für den Oberösterreichischen Tennisverband neben der allgemeinen gegenseitigen Rücksichtnahme auf uns und unsere Gesundheit vier Kernpunkte, die für eine Durchführung der OÖMM gewährleistet sein müssen:

Einzel1

Doppel2

Hygiene3

Gastronomie4

 

Einzel1

Die Sportanlagen im Freien sind offen, Einzelspiele sind erlaubt.

Doppel2

Die aktuelle Fassung des Bundesgesetzblattes (4. COVID Schutzmaßnahmenverordnung) besagt in §9 (2) 2., dass §1 (Mindestabstand von 2m im Freien sowie Mindestabstand von 2m und FFP2 Maske in geschlossenen Räumen öffentlicher Orte) und §5 (1) 4. (20m2 pro Kunde) sinngemäß gelten, der Mindestabstand von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, kurzfristig unterschritten werden darf.

Die Sportanlagen im Freien sind offen, Doppelspiele sind demnach erlaubt.

Hygiene3

Das Benützen der Umkleiden und Duschen ist grundsätzlich erlaubt, §5 (1) 4. (20m2 pro Kunde) ist jedoch auch hier anzuwenden. Die Anzahl der Personen, die die Umkleiden/Duschen gleichzeitig benutzen (dürfen), ist somit von der Größe eurer Anlage abhängig.

Darauf ist auf geeignete Weise (Aushang) hinzuweisen, Stoßlüften nicht vergessen!

Gastronomie4

Die Gastronomie ist geschlossen.

§7 (7) besagt jedoch auch:

Die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken ist zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr zulässig. Die Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden. Bei der Abholung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten sowie eine … (FFP2 Maske) … zu tragen.  

 

Dem für Anfang Mai geplanten Meisterschaftsstart würde daher grundsätzlich aus rein sportlicher Sicht nichts mehr im Wege stehen, zumal ein Meisterschaftsspiel - wie aus dem Vorjahr bekannt – nicht als Veranstaltung gilt.

Aus gesellschaftlicher Sicht ist die Einschränkung im Gastro- bzw. Ausschankbetrieb doch zu berücksichtigen, zumal viele Vereine daraus einen großen Teil ihrer jährlichen Einnahmen beziehen und so den Tennisbetrieb aufrechterhalten.

Das Wettspielreferat möchte heuer zwei weitere Punkte bei der Entscheidung zum Start der OÖMM 2021 berücksichtigen.

Klimatischen Bedingungen

Die Witterungsverhältnisse haben in den letzten Wochen vor allem in den Randregionen Oberösterreichs für unerwartete Verhältnisse gesorgt. Schnee, Regen, Frost, … haben vielen Plätzen zugesetzt, bei manchen Vereinen eine Instandsetzung noch gar nicht zugelassen.

Gesundheitlicher Aspekt

Durch die Schließung der Tennishallen (geschlossen seit November) sowie der allgemein eingeschränkten Bewegungsfreiheit, erachtet das Wettspielreferat eine entsprechend längere Vorbereitungszeit als notwendig, um die persönliche Gesundheit abseits von CoVid nicht zusätzlich durch erhöhte Verletzungsgefahr zu gefährden. Tennis stellt insbesondere beim Aufschlag (Schulter, Bauchmuskulatur) nicht alltägliche Anforderungen an unseren Körper.

 

Das Wettspielreferat des Oberösterreichischen Tennisverbandes hat sich daher entschlossen, den Start der OÖMM um zwei Wochen zu verschieben.

Der erste Spieltag der OÖMM wird somit Montag, 17. Mai 2021 sein, an dem wir – sofern keine Verschärfungen der Regierung veranlasst werden – auf jeden Fall starten werden.

 

Neue Planung

Wie bereits im Vorjahr praktiziert, werden wir dabei die zu verschiebenden Begegnungen wiederum im Anschluss an die bestehenden Termine neu ansetzen:

Spielplan aus KW 18 / 19                              ->           neu in KW 28 bzw. 29

Die Spiele der Hobbymeisterschaft vom 16. Juli werden mit den Terminen der D/H45 abgeglichen.

Die Spiele der Mixed-Meisterschaft vom 24. Juli werden auf 28. August verschoben.

Die U35 Meisterschaft (Damen, Herren) wird heuer aus zeitlichen Gründen nicht angeboten.

Die neuen Spieltermine sind bereits online im nuLiga-System ersichtlich!

 

Jugendmeisterschaft

Die Jugendmeisterschaft findet wie geplant statt. Beginn ist am 28. August, Nennungen sind von 15. Mai – 15. Juni im nuLiga System möglich!

 

Hallenpflicht

Die Hallenpflicht ist ausgesetzt, solange der Indoorsport laut Verordnung untersagt ist. Die Hallenpflicht tritt jedoch mit Freigabe des Indoorsport laut Verordnung am Tag der Freigabe wieder in Kraft.

 

Sonstige Erleichterungen

wird es in der OÖMM 2021 nicht geben. Es gelten die Durchführungsbestimmungen in der vorliegenden Form. In allen Gruppen, Klassen und Bewerben (AK und Senioren) wird mit Auf- und Abstieg gespielt. Der Einsatz des U21 Spielers bleibt verpflichtend.

 

Abbruch durch Regierungsbeschlüsse

Zieht die Regierung gewisse Lockerungen zurück bevor zwei Drittel der Begegnungen angesetzt sind, die eine Fortsetzung der Meisterschaft unmöglich machen, wird die Meisterschaft abgebrochen, alle Spiele annulliert und die OÖMM 2022 mit dem ursprünglichen Stand von 2021 neu gestaltet. Ansonsten gilt der Stand zum Zeitpunkt des Abbruchs als Endstand 2021 und Basis für die OÖMM 2022.

 

Vorzeitiger Start im Einvernehmen

Im schriftlichen Einvernehmen der beiden Mannschaftsverantwortlichen kann jedes Meisterschaftsspiel bereits jetzt vorverlegt werden und ab 1. Mai auch gespielt werden. Die Information an den OÖTV erfolgt durch Eintragen der Spielverlegung in nuLiga-System!

Im Streitfall ist die Einvernehmlichkeit mittels Vorlage des Schriftverkehrs (E-Mail, WhatsApp, SMS, …) nachzuweisen.

 

Wir bitten um Euer Verständnis, wenn im Einzelfall etwas nicht ganz Euren Vorstellungen entspricht bzw. falls im Laufe der nächsten Tage und Wochen noch vereinzelt Anpassungen der Termine oder Regeln notwendig sein sollten – wovon wir derzeit nicht ausgehen.

Unsere Hoffnungen im heurigen Jahr bereits einen großen Schritt Richtung Normalität gemacht zu haben, wurden leider nicht erfüllt. Versuchen wir weiterhin, diese schwierige Zeit gemeinsam so gut wie möglich zu bewältigen und freuen wir uns auf die Gelegenheit, unseren schönen Sport wieder wettkampfmäßig betreiben zu können.

Wir informieren Euch natürlich so aktuell wie möglich (vor allem auf unserer Homepage) über neue und aktuelle Regelungen.

Wichtig ist, dass die aktuellen Regeln genau eingehalten werden, um die Gesundheitsgefährdung möglichst klein zu halten und das positive Image des Tennissports zu festigen und es als Chance zu nutzen, dass wir wiederum eine der ersten Sportarten sind, die der Ausübung wieder nachgehen können.

Im Namen des OÖTV-Teams wünsche ich allen viel Spaß beim Tennis und vor allem Gesundheit!

 

Gebt auf euch Acht!

Gebt auf die anderen Acht!

Und: Gesund bleiben!

 

Eure

Bettina Kreindl

und ihr Wettspielreferat

 

Anhang:

Vereinsspielbetrieb

Meisterschaftsspielbetrieb

 

 

PRÄVENTION

Um unserer wichtigen gesellschaftlichen Funktion als Tennisverein wieder nachkommen zu können, wurde ein Präventionskonzept ausgearbeitet, um nun auch im Freizeit- und Nachwuchsbereich den Trainings- und Spielbetrieb aufnehmen zu können. Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes informieren und zum anderen auf die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis achten.

Weiterhin gilt, dass alle Mitglieder, die sich krank fühlen, nicht am Tennisgeschehen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

Jegliche Teilnahme am Spielbetrieb sowie das Betreten der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen natürlich immer die Gesundheit und die Sicherheit aller beteiligten Personen auf der Tennisanlage an oberster Stelle.

 

ALLGEMEINES

A. Jede Anlage hat eine Hausordnung mit den Covid-19 Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auszuhängen. Personen, die dagegen verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen. Die folgenden Punkte sind jedenfalls zu beachten und umzusetzen:

1. Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).

2. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

3. Das Bespielen aller Anlagen ist indoor generell untersagt. Im Freien dürfen Erwachsene Einzel und Doppel spielen. Im Doppel ist der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, eine kurzfristige Unterschreitung ist möglich.

4. Der Vereinsbetrieb für Kinder und Jugendliche erlaubt ein Gruppen-Training mit maximal 10 Kindern / Jugendlichen zzgl. bis zu zwei volljährige Betreuungspersonen.

7. An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.

8. Ein Betreten der Anlage zu Wartungs-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ist gestattet (gilt auch für ehrenamtlich arbeitende Vereinsmitglieder).

 

B. Die Verantwortung zur Erstellung und zur Umsetzung eines Präventionskonzeptes liegt beim Verein. Zur Umsetzung des Vereins-, Spiel- und Trainingsbetriebes sind zumindest nachstehende Präventionsmaßnahmen zu treffen:

1. Ein COVID-19-Präventionskonzept (Hygieneregeln für Sportler, Gesundheits-Check, Hygienemaßnahmen, Infrastruktur und Material) ist ebenso notwendig wie Contact Tracing.

2. Sämtliche Spieler bzw. deren gesetzliche Vertreter, Betreuer und Trainer müssen vom Verein über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt werden.

 

C. Folgende weitere Punkte sind zu beachten:

1. Physischer Kontakt zwischen Spielern (Handshake etc.) ist nicht gestattet.

2. Die Offenhaltung einzelner Teilbereiche der Anlage ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt (Umkleiden, Duschen, WC). Duschen und Umkleiden sollten nach Möglichkeit alleine oder zumindest mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Regelmäßiges Stoßlüften (5 min) verringert das Infektionsrisiko.

3. Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen wird empfohlen.

4. Das Verweilen auf der Anlage ist so kurz wie möglich und zur Ausübung des Tennissports zu halten.

5. Ein Mindestabstand von 2 m außerhalb des Tennisplatzes ist einzuhalten.

6. Eine Dokumentation des täglichen Spiel- und Trainingsbetriebes ist verpflichtend zu führen. Dies kann durch Eintragung vor Ort oder durch ein Online-Reservierungssystem erfolgen. Jedenfalls sind die Aufzeichnungen auf Verlangen den Behörden zur Verfügung zu stellen.

8. Der Platz soll rechtzeitig vor dem offiziellen Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden.

9. Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheitsabstand – mind. 2 Meter – zu positionieren. Alle benutzten Gegenstände auf der Anlage müssen regelmäßig desinfiziert werden.

 

SPIELBETRIEB (INDOOR)

1. Tennishallen sind geschlossen zu halten. Der Indoor-Spielbetrieb ist generell untersagt.

 

SPIELBETRIEB (OUTDOOR)

1. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

2. Beim Doppelspiel ist darauf zu achten, dass Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, den vorgeschriebenen Mindestabstand (2 m) einhalten. Der 2-m-Abstand darf bei der Sportausübung ausnahmsweise und kurzzeitig unterschritten werden.

3. Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.

4. Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.

5. Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren.

6. Der Platz soll rechtzeitig vor dem offiziellen Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern möglichst zu vermeiden.

7. Es wird empfohlen, die Tennisplatzbank sowie das Schleppnetz bzw. den Besen vor der Benützung mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

8. Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.

 

GASTRONOMIEBETRIEB

Die Gastronomie, Kantinen, Ausschank, Büfett, … sind geschlossen zu halten.

 

MEISTERSCHAFTSBETRIEB

Ergänzend zu den Durchführungsbestimmungen und o.a. Spielbetrieb

1. Die Mannschaft sollte nur aus den Spielern (Anzahl der Einzel) und einer zusätzlichen Betreuerperson bestehen. Jeder Spieler nimmt auf eigene Verantwortung und Gefahr am Meisterschaftsspielbetrieb teil.

2. Bei der Anreise gilt: Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Zusätzlich ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.

3. Der physische Kontakt (Begrüßung, Shakehands) ist zu unterlassen und durch verbale Wertschätzung zu ersetzen.

4. Jeder Mannschaftsführer sollte mit seinem eigenen Stift/Kugelschreiber den Spielbericht ausfüllen.

5. Die Balldosen werden vom jeweiligen Spieler der Heimmannschaft geöffnet.

6. Die Hallenpflicht ist bis zur Freigabe des Indoor-Sports ausgesetzt.

 

Stand 20.04.2021

Dieses Präventionskonzept wird laufend aktualisiert.

 

Jeder Spieler ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren.

 

Allgemeine Hygieneregeln

  • Wasche deine Hände regelmäßig und gründlich mit Seife oder verwende Desinfektionsmittel.
  • Berühre Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern.
  • Vermeide bei Begrüßungen Händeschütteln, Umarmungen und Küsse.
  • Halte beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt und entsorge dieses sofort.
  • Lüfte Räume regelmäßig, wenn möglich einmal pro Stunde.

 

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