Investitionsförderung
Seit vielen Jahren liegt unser Bundesland bei der Vergabe österreichischer Staatsmeistertitel an erster Stelle. Oberösterreich hat sich aber auch bei bedeutenden internationalen Wettkämpfen wie Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften als Land der Sieger und Medaillengewinner große Anerkennung verschafft. Der Erfolg gehört vor allem den Sportler:innen , er ist aber auch das Ergebnis einer hervorragenden Arbeit von 60.000 ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionären in rund 3.000 oberösterreichischen Sportvereinen mit ihren 54 Sportfachverbänden der drei Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Union.
Zahlreiche Schulsportmodelle, eine ausgezeichnete Sportstätten-Infrastruktur und eine umfangreiche, ausgewogene Sportförderung sind weitere wichtige Erfolgsbausteine, die auch in Zukunft Siege, Titel und Medaillen auf nationaler und internationaler Ebene garantieren.
Grundsätzlich können nur in der Landessportorganisation anerkannte Sportvereine und in der Landessportorganisation und Bundessportorganisation anerkannte Sportverbände mit Sitz in Oberösterreich sowie oberösterreichsiche Gemeinden gefördert werden. Weiters muss es sich um eine in der Sportartenverordnung des Landes Oberösterreich anerkannte Sportdisziplin handeln. Es ist daraus kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abzuleiten.
Informationen zu Förderungen im Sportland OÖ
Das Ausmaß der Förderung ergibt sich den im Förderjahr insgesamt zur Verfügung stehenden Budgetmittel.
Förderansuchen müssen laut Vereinsgesetz vom Obmann und Kassier des Vereins unterschrieben sein.
Nachträglich gestellte Förderansuchen für bereits begonnen oder fertig gestellte Bauvorhaben oder bereits durchgeführte Sportveranstaltungen werden nicht gefördert.
Es gelten die allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.
Es werden keine Sportförderungen zur Entschuldung von Vereinen gewährt.
Bei Insolvenzgefahr werden keine Sportförderungen gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung einer Landessportförderung über 20.000 € für Sport-Infrastrukturprojekte ist die vom Vereinsvorstand zur Kenntnis genommene und genehmigte Fördervereinbarung, die der Landessportdirektion spätestens 3 Monate vor tatsächlichem Baubeginn unterschreiben zurückzusenden ist.
Grundsätzlich gilt, dass bei der Errichtung von Sportanlagen, die mit Fördermittel des Landes errichtet worden sind, diese auf die Dauer von 20 Jahren als Sportanlagen auch im Hinblick auf das Sportstättenschutzgesetz genutzt werden müssen. Daran ändert auch ein Eigentümerwechsel nichts.
Im Falle von Katastrophenschäden bei Sportanlagen sind Entschädigungsanträge bei Gemeindesportanlagen innerhalb einer 30-Tage-Frist nach Schadenseintritt bei der Direktion Inneres und Kommunales einzubringen, bei Sportanlagen von Vereinen und Privaten in der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land und Forstwirtschaft. Erst nach durchgeführter fachlicher Prüfung darf mit der Behebung der Schäden begonnen werden, ausgenommen sind jene Maßnahmen, bei der Gefahr im Verzug steht.
Sämtliche Detail-Informationen auf der Homepage des Sportland OÖ:
- das Sportland OÖ (LSO, Sportreferat)
- ihren Dachverband (ASKÖ, ASVÖ, Sportunion)
- ihre Gemeinde (Bürgermeister, Sportreferat)