Oberösterreichischer Tennisverband
Oberösterreich

OÖTV informiert ...

letztes Update: 27. März 2020: Covid-19 macht auch für den OÖTV Entscheidungen schwierig ...
Verfasst von: Joachim Unterscheider, 24.03.2020


Tennis in Oberösterreich in der Corona-Krise

Update: 27. März 2020, 12:00 Uhr

 

Die von der Regierung beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise, unter anderem eine Verordnung zu bundeseinheitlichen Verkehrsbeschränkungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sind bis einschließlich 13. April in Kraft. Das Haus bzw. die Wohnung darf nur aus folgenden vier Gründen verlassen werden:

  • Berufliche Tätigkeit
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens: z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Bankomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Bewegung im Freien alleine (wie Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens einem Meter sichergestellt werden zu anderen Menschen. 

Generell soll ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden – vom öffentlichen Verkehr bis zum Betrieb.

FREIZEIT- UND SPORTBETRIEBE, SPIELPLÄTZE: Sind wie generell alle „öffentlichen Plätze der Begegnung“ geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden. Für Verstöße gegen das Betretungsverbot drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.

Der OÖ. Tennisverband ist bemüht, klare Information und Ausblicke zu geben, was angesichts der derzeitigen Situation sehr schwierig ist. Wir haben hier dennoch versucht, die wichtigsten Fragen und Antworten zusammenzutragen, selbstverständlich von den Entscheidungen der Bundesregierung und unserer aller konsequenten (Be)Achtung der Vorgaben und Maßnahmen abhängig. 

Wir spielen Tennis und nicht mit unseren Leben! Bleibt zu Hause, bleibt gesund!

Der OÖTV behält sich aber bei nachfolgenden Terminen das Recht vor, aufgrund aktueller Entwicklungen rund um das Covid-19 Virus Entscheidungen anzupassen oder zu ändern.

 

PLATZINSTANDSETZUNG / PLATZINSTANDHALTUNG

Da es derzeit sehr schwierig ist, gleichlautende Aussagen bzgl. der notwendigen Frühjahrsinstandsetzungsarbeiten auf den Tennisplätzen unserer Mitgliedsvereine zu bekommen, dürfen wir Sie diesbezüglich auf untenstehenden Auszug aus der Sport-Austria-Hompage verweisen, worin empfohlen wird, sich mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat in Verbindung zu setzen. Mit dem Vollzug der verordneten Maßnahmen ist überall die zuständige Polizeidienststelle beauftragt, wohin auch Ihre diesbezügliche Frage gerichtet werden kann:

Darf ich die Sportstätten noch betreten bzw. dort Arbeiten verrichten? (sportaustria, Update 27. März 2020)

Laut den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierungen sind Veranstaltungen abzusagen, der Sportbetrieb einzustellen und Sportstätten zu schließen. Sanierungsmaßnahmen-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten von Sportanlagen fallen unter den Ausnahmetatbestand des § 2 Z 4 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, idgF. § 2 Z 4 VO gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes lautet: „Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden.“ Das Betreten der Anlage ist demnach nur für berufliche Zwecke erlaubt, die unbedingt erforderlich und nicht aufschiebbar sind. Was darunter zu verstehen ist, muss im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber beurteilt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann.

Alle Informationen zum Thema Corona finden Sie wie gewohnt auf https://www.sportaustria.at/corona

Haftungsausschluss: Die Empfehlungen und Auskünfte wurden nach gewissenhafter Prüfung des mitgeteilten Sachverhalts erteilt. Es handelt sich um allgemein ableitbare Einschätzungen der Folgen dieser Ausnahmesituation. Trotz sorgfältiger Recherche zu den einzelnen Themen können wir angesichts der derzeitigen Häufung von Anfragen, der Ausnahmesituation, der unbeständigen Sachlage, die sich zum Teil täglich ändert, sowie dem oftmaligem Fehlen einschlägiger Judikatur, eindeutiger Rechtsvorschriften und gefestigter Rechtsprechung jedoch ausdrücklich keine Gewähr oder Haftung für eine etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit der Informationen übernehmen. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein jeder Person appelliert. – Quelle: Homepage Sport Austria – https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

!!!!!  Ergänzung 27.3.: HVK Schreiben BSO - Betretungsverbot von Sportstätten. Ministerbrief

 

Ergänzung 25.3.: Was darf ich tun? Infografik der Bundespolizeidirektion OÖ

 

VERBANDSTAGE UND VERSAMMLUNGEN

VERANSTALTUNGSVERBOT: Alle Veranstaltungen – im Sport- oder Kulturbetrieb – sind abgesagt, die Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sollen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Widersetzt sich eine Gruppe der Aufforderung zur Auflösung, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.

 

Im OÖTV betrifft das die MM-Stammtische Nord und Süd, den Verbandstag am 2. April 2020 sowie auch den Jugendverbandstag am 7. Mai 2020.

 

TURNIERE IN OBERÖSTERREICH

VERANSTALTUNGSVERBOT: Alle Veranstaltungen – im Sport- oder Kulturbetrieb – sind abgesagt, die Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sollen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Widersetzt sich eine Gruppe der Aufforderung zur Auflösung, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.

Im OÖTV wurden bereits alle Turniere und Hallenveranstaltungen bis 4. April 2020 abgesagt. Durch die erweiterten Maßnahmen der Bundesregierung müssen zudem alle Turniere bis 13. April 2020 abgesagt werden. 

Die internationalen Verbände (ATP/WTA/ITF/ETA) haben ihren Turnierbetrieb bis vorerst 7. Juni eingestellt und arbeiten an einem neuen Turnierplan.

In Anlehnung an die internationalen Verbände werden auch wir alle OÖTV-Turniere, die vor dem 8. Juni 2020 beginnen, absagen bzw. verschieben.

Dies betrifft:     Sternchenturniere (1-4) vor dem 8. Juni 2020 ersatzlos gestrichen

Wilson ITN Cup in Rainbach und Steyr ersatzlos gestrichen

Im ITN Turnier-Bereich werden ebenfalls alle Turniere in Oberösterreich, die vor dem 8. Juni 2020 stattfinden, abgesagt.

 

Ergänzung 25.3.: ÖTV Turniere stehen unter der Verantwortung des Österreichischen Tennisverbandes. Dazu die Info des ÖTV:

Auf internationaler Ebene pausieren ATP, WTA, ITF und Tennis Europe bis 7. Juni 2020. National wurde der Spiel- und Turnierbetrieb vorerst bis 20. April auf Eis gelegt.

 

OÖ. MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT – AK, Senioren

Der OÖTV-Wettspielausschuss und der Vorstand des OÖTV wird nach Bekanntgabe der weiteren Vorgangsweise durch die Bundesregierung entscheiden, wann die Meisterschaft beginnen kann/wird.

Aufgrund der ungewissen Lage wegen der COVID-19 Pandemie können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren, dass der Termin Anfang Mai auch eingehalten werden kann. Für den wahrscheinlichen Fall, dass dies aufgrund gesetzlicher Verordnungen und Maßnahmen nicht möglich sein wird, arbeiten wir bereits an einen Plan B. Auf alle Fälle werden wir alles daran setzen, dass die Meisterschaft 2020 durchgeführt werden kann und wir werden alle OÖ Tennisvereine ehest möglich über die weitere Vorgangsweise informieren!

Grundsätzlich gilt: Keine Meisterschaftsspiele in der OÖMM vor dem 8. Juni 2020!

Mit der gemeinsamen Terminplanung zwischen Turnieren und Meisterschaftsspielen werden wir uns in den nächsten Wochen intensiv beschäftigen, vor allem wie wir die vier Runden (Mai/Juni) in den Terminplan einbinden können.

Der OÖTV behält sich aber das Recht vor, aufgrund aktueller Entwicklungen rund um das Covid-19 Virus Entscheidungen anzupassen oder zu ändern.

Ergänzung 25.3.: Die ÖTV Bundesliga stehen unter der Verantwortung des Österreichischen Tennisverbandes. Hier die Info des ÖTV:

Aus heutiger Sicht wäre geplant, dass die Bundesliga 2020 am 16. oder am 21. Mai beginnt. Diesbezüglich laufen die Vorbereitungen. Der Bundesliga-Wettspielausschuss Allgemeine Klasse wird am 15. April die nächsteTelefonkonferenz abhalten, um sich nach den dann vorliegenden Beschlüssen der Regierung (Dauer der Schließungen von Sportanlagen, Veranstaltungsverboten etc) bei den weiteren Entscheidungen zum Beginn der , BL-Saison 2020 zu orientieren.

Die Bundesliga-Vereine werden selbstverständlich am Laufenden gehalten und rechtzeitig verständigt, wann die BL gestartet werden kann. 

Zusätzlich gab es bereits eine Abstimmung mit der BL Senioren, die dieselbe Vorgangsweise befürworten.

 

OÖ. MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT – Jugend, Unter35

Die Nennfristen für die Jugendmeisterschaft sowie die neu geschaffene Unter35 Bewerbe der Damen und Herren im Herbst bleiben aufrecht.

Mannschaftsnennung und Spielerlisten im System: 15. Mai – 15. Juni 2020

 

OÖTV MITGLIEDSBEITRAG 2020

Wir möchten auch hier den OÖTV Mitgliedsvereinen mehr Zeit geben. Das vorgegebene Zahlungsziel wird daher um einen Monat auf 15. Mai 2020 verlängert!

 

KURZARBEIT IM SPORT

Ist Kurzarbeit auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport möglich? (sportaustria, 20. März)

Die Möglichkeit zur „Corona-Kurzarbeit“ steht nun allen 15.000 Sportvereinen in Österreich offen! Darauf hat sich Sport Austria mit den Sozialpartnern verständigt. Bislang war dies nur Vereinen der Fußball-Bundesliga möglich. Damit soll besonders Vereinen und Verbände geholfen werden, die sich aufgrund der finanziellen Situation mit Kündigungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen müssen.

Wichtige Information:

Die Unterschriftsfelder der Sozialpartner können bei der Antragstellung frei gelassen werden!

Informationen zur Kurzarbeitszeit:

 

EPU – TRAINER UND VEREINE

Gute Nachrichten für Trainer und Vereine: der Härtefallfond für kleine Betrieb!

Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind insbesondere kleine Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Auch unsere Trainer/innen und Vereine gehören dazu.

 

INFO der WKO:

Die Republik Österreich reagiert nun rasch und richtet für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen einen Härtefallfonds ein, der mit 1 Milliarde Euro dotiert wird. Ziel ist es, mit den Förderungen des Härtefallfonds den betroffenen Betrieben und Organisationen durch die Krise zu helfen.

Die WKÖ wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ohne Kostenverrechnung ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen. 

Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit gemeinsam mit Vizekanzleramt, dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium erarbeitet. Wenn die Lösung auf dem Tisch liegt, informieren wir euch Vereine sofort.

 

Abwicklung durch die Wirtschaftskammer 

Von der WKÖ wird eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe rasch ihre Anträge einbringen können. Danach soll es möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen. Gleichzeitig sorgen die Wirtschaftskammern in den Bundesländern dafür, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Einerseits haben diese die Kenntnisse über die unternehmerische Situation vor Ort, andererseits können sie bei Problemen umgehend helfen.

 

XUND BLEIBEN!

 

 

 

()
ÖTV Rangliste: (Allg. Klasse)
ÖTV Rangliste: (Senioren)
ÖTV Rangliste: (Jugend)
(SiK unsicher sicher)
ITN Austria Spielstärke
Lizenznummer
Geschlecht
Nationalität
Alter
Jahre ()

Altersklasse

Allgemeine Klasse
Jugend
Senioren
Bilanz Gesamt
:0
Gesamt
0:0
Einzel
0:0
Doppel
Punkte Gesamt
Punkte Einzel
Punkte Doppel
Punkte ITF
ITF-World Ranking
Punkte WTA
Punkte ATP
Punkte TE
Ergebnisse – Einzel
Ergebnisse – Doppel
Alle Ergebnisse
Saison wählen
Bilanz
0:0
Einzel
0:0
Doppel
0:0
Gesamt
0
Punkte Einzel
0
Punkte Doppel
0
Punkte Gesamt
Ergebnisse – Einzel
Ergebnisse – Doppel

Spielbericht

Home
:
Gast
3:16
Sätze
64:102
Games

Einzel

1.Satz
2.Satz
3.Satz
Sätze
Games
0:0
Matches: Einzel
0:0
Sätze: Einzel
0:0
Games: Einzel

Doppel

1.Satz
2.Satz
3.Satz
Sätze
Games
0:0
Matches: Doppel
0:0
Sätze: Doppel
0:0
Games: Doppel
Schiedsrichter:
Bemerkung:
Bemerkungen des Gruppenleiters:
Team name
Verein:
Mannschaftsführer:
Mannschaftsführer (Stv.):

#
Mannschaft
SP
Punkte
:

Spielplan

Spieler

Rang
Name
ITN
Einzel
Doppel
Gesamt
| Vereinsnummer:
Adressen
Plätze
Anzahl
Art
Belag
Funktionäre
Funktion
Name
» Begegnungen gefunden»
Datum
Gruppe
Heimmannschaft
Gastmannschaft
Matches
Sätze
Games