Spielerlisteninfo und das schöne Wetter
Liebe Tennisfreunde,
die Vorbereitungen für die Tennissaison 2021 laufen wie geplant und dank eurer Hilfe auch sehr problemlos. Alle Spielerlisten wurden fristgerecht erfasst, es hat keine einzige Spielerliste gefehlt, wofür wir uns sehr herzlich bedanken wollen!
Das Wichtigste aber vorab:
Die prognostizierte Schönwetterperiode in der kommenden Woche wird so manche Filzkugel wieder fliegen lassen. Tennis in der Halle ist zwar nach wie vor untersagt, der Sportbetrieb im Freien jedoch gestattet. Wie bereits im November auf unserer Homepage durch den ÖTV verkündet, darf also Tennis im Freien (unter den bekannten Auflagen – nur Einzeltraining erlaubt, ein Trainer mit einem Spieler. Gruppentraining ist verboten. So wie auch im privaten Bereich sind nur zwei Haushalte am Platz derzeit erlaubt) gespielt werden. Vor allem für die Vereine mit Hartplätzen ein Vorteil!
News-Artikel von Anfang November:
https://www.ooetv.at/news/artikel/d/tennis-im-freien-darf-gespielt-werden-4.html
Aus dem Newsletter von Sport Austria dürfen wir auf den NPO (Non-Profit-Organisations) Fonds hinweisen:
NPO Fonds – Einreichung 4. Quartal 2020 + Lockdownzuschuss:
In den nächsten Tagen soll es nun endlich soweit sein und die finanziellen Hilfen für das 4. Quartal 2020 können auf der Seite https://npo-fonds.at/ beantragt werden. Anbei die Eckpunkte der Neuerungen sowie der Link zum Schulungsvideo: https://youtu.be/JRqbL7IMNi8
Nachstehend findet ihr noch einen Überblick der Zusagen aus dem Bereich Sport des NPO Unterstützungsfonds
Zusagen Sektor Sport Stand 21.1.2021
Bundesland Anzahl zugesagter Betrag (Mio. EUR)
Burgenland 303 2,53
Kärnten 479 3,29
Niederösterreich 1.265 11,51
Oberösterreich 876 8,81
Salzburg 196 1,72
Steiermark 808 5,82
Tirol 600 4,87
Vorarlberg 292 3,63
Wien 536 14,37
Gesamt Sport 5.355 56,55
Insgesamt NPO 18.533 328,90
Anteil Sport (%) 28,9% 17,2%
SPIELERLISTEN ONLINE
In der Wettspielreferatssitzung vom 18. Februar sind wir die von euch erstellten Listen durchgegangen und haben diese auf Richtigkeit nach den Durchführungsbestimmungen geprüft.
In einigen Fällen mussten Spieler gestrichen werden, da sie aufgrund der Stammspielerregelung in der niederrangigen Mannschaft nicht genannt hätten werden dürfen (DFB §10 (2)).
Wir haben uns bemüht, wirklich alle inkorrekten Reihungen zu finden, allerdings ist diese Arbeit manuell durchzuführen und so könnten durchaus der eine Spieler oder die eine Spielerin durchgerutscht sein. Sollten euch noch Ungereimtheiten auffallen, könnt ihr dies im Zweifel gerne überprüfen lassen. Eine E-Mail an tennis@ooetv.at reicht.
DFB §15 (1) a)
Die Spielerlisten aller Mannschaften sind nach Ablauf der Nennfrist auf der Meisterschaftsplattform ersichtlich. Einsprüche gegen Mannschaftsaufstellungen (inkorrekte Zuweisung einer ITN Nummer neuer Spieler, Stammspielerregelungen, …) sind bis 28. Februar des Spieljahres an das WR/OÖTV zu richten. Mögliche Korrekturen sind vom WR/OÖTV bis 15. März vorzunehmen. Spätere Einsprüche sind nicht zulässig.
NACHNENNUNG VON MANNSCHAFTEN
Uns haben in den letzten Wochen immer wieder Anfragen erreicht, wo um Nennung zusätzlicher Mannschaften gebeten wurde, die letzte erst am 16. Februar, also einen Monat nach Nennschluss!
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine und Mannschaften die bestehenden Einteilungen und Auslosungen nicht mehr ändern werden und daher verspätete Teilnahmewünsche leider nicht erfüllen können.
VEREINSWECHSEL NACH NENNSCHLUSS
Das geht leider nicht mehr! Dazu ist in den DFB §9 (7) festgehalten:
Ein Spieler, der eine Spielberechtigung für einen anderen Verein erreichen will, muss sich bei seinem Stammverein vom jeweiligen Bewerb zwischen 1. und 31. Dezember nachweislich (schriftlich, per Einschreiben) abmelden. Der Stammverein hat binnen 14 Tagen die Freigabe zu erteilen, die Anmeldung erfolgt durch den neuen Verein im Rahmen der Spielernennung für das neue Spieljahr. Abmeldungen bzw. Freigaben außerhalb dieses Zeitraums sind im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Ein Wechsel nach Abschluss der Spielernennungen ist nicht möglich.
SPIELER VERGESSEN
In den letzten Tagen sind noch viele Anfragen eingegangen, ob SpielerInnen noch kostenfrei genannt werden können, da welche in der Nennliste vergessen wurden.
In der Wettspielreferatssitzung vom 18. Februar haben wir beschlossen, dass Spielernennungen unter gewissen Voraussetzungen noch bis 28. Februar 2021 möglich sind.
Voraussetzungen:
Es dürfen keine Spieler einer Liste ersetzt werden. Nennungen sind nur in den letzten Mannschaften eines Bewerbs möglich, es darf sich um keine Stammspieler handeln. Ein Vereinswechsel ist keinesfalls mehr möglich.
Alle Ergänzungswünsche der Spielerlisten sind per E-Mail an tennis@ooetv.at zu richten.
Diese Ergänzungen werden – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Wettspielreferat – durchgeführt.
Nachnennungen ab dem 1.3.2021 sind gemäß DFB §9 (6) zu behandeln.
DFB §9 (6)
Für Spieler, die im Meldezeitraum nicht gemeldet wurden (in einer Spielerliste eines Bewerbs aufscheinen), kann der Verein bis 30. April (AK, Senioren, Hobby, Mixed) bzw. 15. August (Jugend, U35 Bewerbe) des Spieljahres nachträglich eine Spielberechtigung beantragen (Nachmeldung). Nachmeldungen sind an das OÖTV Sekretariat (Bockgasse 26, 4020 Linz, tennis@ooetv.at) zu richten. Der Spieler ist vorher im Mitgliederbereich des Vereins (nu-Liga System) anzulegen und gleichzeitig ist der Einzahlungsbeleg über die Nachmeldegebühr beizulegen (OÖTV Konto, VKB-Bank, IBAN AT571860000010300333). Achtung: siehe Einsatzberechtigungen! Nachnennungen können nur in jene Mannschaft eingefügt werden, die ihr Mannschaftskontingent noch nicht voll ausgeschöpft hat (siehe DFB § 11) (3) a))
- Gebühren Nachnennungen – neuer Spieler:
EW: Bearbeitungsgebühr 25 + Lizenzgebühr 16,30 + Kartengebühr 1,50 = EUR 42,80
JU: Bearbeitungsgebühr 25 + Lizenzgebühr 5,60 + Kartengebühr 1,50 = EUR 32,10
NN bis 30. April, spielberechtigt ab der 3. Runde, Lizenzierung bzw. OÖTV Card erforderlich
- Gebühren Nachnennungen – Ergänzung in einer Spielerliste
Spieler ist bereits lizenziert und Verein hat Lizenz bereits mit MB bezahlt, hat OÖTV Card
EW: Bearbeitungsgebühr 20 = EUR 20,00
JU: Bearbeitungsgebühr 20 = EUR 20,00
NN bis 30. April, spielberechtigt ab der 3. Runde
Anmerkung:
NEUER SPIELER = Person, die in der OÖMM 2021 bis dato für keinen Verein genannt ist
ERGÄNZUNG = Person, die in der OÖMM 2021 bereits in einer Spielerliste aufscheint
Erinnern dürfen wir auch an die Adresskontrolle der Meisterschaftsspieler im System um die Lizenzkarten (alle Meisterschaftsspieler, Kontrolle bis 8.3.) und Tennishandbücher (MF und MFS, Kontrolle bis 1.3.) direkt und vor allem an die richtige Adresse zusenden zu können.
Wir danken für eure tolle Mithilfe und freuen uns schon, wenn spätestens mit Beginn der Freiluft, wir alle wieder unserem geliebtem Tennissport nachgehen dürfen.
Bis dahin:
Alles Gute und bleibt gesund!
Eure
Bettina Kreindl und ihr Wettspielreferat